Waffenverkauf privat. Wie funktioniert´s?

Die gute Nachricht zuerst: In Österreich ist es generell möglich, Waffen von privat an privat zu verkaufen. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die zu beachten sind. Und über diese wollen wir euch heute einen kurzen Überblick geben.


Allgemein:

Als erstes muss unterschieden werden, welche Art von Waffe verkauft wird. Hierbei gibt es die Kategorien B und C.

Bei Waffen der Kategorie B, sprich Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver und halbautomatischen Langwaffen), ist für die Ummeldung der Waffe die jeweilige Behörde des Käufers, abhängig vom Hauptwohnsitz, verantwortlich. Es empfiehlt sich hier, den Kaufvertrag entweder persönlich zur Behörde zu bringen oder ihn per Mail zu übermitteln. Das Waffenamt übernimmt dann die Ummeldung der Waffe im zentralen Waffenregister (ZWR)

Bei Waffen der Kategorie C (Büchsen und Schrotflinten) übernimmt die Ummeldung im ZWR der Waffenhändler eures Vertrauens.

Der Versand von Munition und Waffen ist in Österreich VERBOTEN. Davon ausgenommen sind Waffenhändler. Deshalb empfiehlt sich hier eine persönliche Übergabe oder man wendet sich an einen Waffenhändler vor Ort. Dieser ist vom Versandverbot ausgenommen und kann somit den Versand der Waffe an einen anderen Händler am Bestimmungsort übernehmen. Dort kann sie dann abgeholt werden.

Den Verkauf vertraglich besiegeln:

Ganz wichtig ist natürlich der Kaufvertrag. Welche Angaben sind dafür nötig?

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer geben folgende Daten an:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Ausweisnummer (z.B. Reisepass oder Personalausweis) und ausstellende Behörde
  • bei Waffen der Kategorie B ist die Nummer der Waffenbesitzkarte oder des Waffenpasses anzuführen

Angabe der Waffendaten:

  • Waffenart
  • Waffenhersteller
  • Waffenmodell
  • Kaliber
  • Herstellernummer
  • Registrierungsnummer

Sollten Modell oder Hersteller nicht bekannt sein, so ist es auch möglich „unbekannt“ anzugeben. Sollte die Waffe verschiedene Kaliber aufweisen (zB bei einem Drilling), dann sind alle Kaliber anzugeben.

Um euch das Ganze leichter zu machen, findet ihr HIER eine Vorlage für einen Kaufvertrag.

Noch leichter haben es Verkäufer, die bei gun24 inserieren, denn für sie wird der Vertrag automatisch vorausgefüllt und zur Verfügung gestellt. Ihr findet diesen unter „Meine Inserate“ bei jedem einzelnen Inserat.

Verkauf aus Sicht des Verkäufers:

Es ist ratsam, eine Waffe immer nur an jemanden zu verkaufen, der ein waffenrechtliches Dokument vorweisen kann (Waffenpass, Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte). Nur so kann man sicher sein, dass gegen den potenziellen Käufer KEIN Waffenverbot vorliegt.

Verkauf aus Sicht des Käufers:

Nicht vergessen! Als Käufer hat man - ab Abschluss des Verkaufs - 6 Wochen Zeit, um die Waffe auf sich registrieren zu lassen. Die Pflicht, den Verkauf an die Behörde zu melden, (ZWR) liegt immer beim KÄUFER!

Und noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, verlangt vom Verkäufer immer die Registrierungsbestätigung der Waffe im zentralen Waffenregister.


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